Über mich und das Beamtenrecht
Im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit entwickelte sich eine besondere fachliche Begeisterung für das Beamtenrecht – ein komplexes und zugleich hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das trotz seiner großen Bedeutung für eine Vielzahl an Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg einem erstaunlich geringen Angebot auf Seiten der Anwaltschaft gegenübersteht. Diese Lücke versuchte ich auszufüllen und erfuhr in der Folgezeit eine überwältigende Resonanz und Nachfrage von Beamten aus dem Schuldienst, von Universitäten, den Beamten von Polizeibehörden, Landratsämtern, Gemeinden und Ministerien.
Inhaltlich reicht der Beratungs- und Vertretungsbedarf vom Beginn des Beamtenverhältnisses (Konkurrentenklagen, Eignung und Befähigung, Verbeamtung auf Lebenszeit, Bewährung in der Probezeit) über Versetzungen, Abordnungen, Beförderungen, Themen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Zusammenhang mit gesundheitlichen oder zwischenmenschlichen Vorfällen, das Disziplinarrecht im Zusammenhang mit der Verletzung dienstlicher Pflichten bis hin zu Themen um das Ende einer Karriere wie etwa ein Dienstunfall, Dienstunfähigkeit, die Versetzung in den Ruhestand nach einer amtsärztlichen Untersuchung sowie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ruhegehalt oder Altersgeld nach dem Ende des aktiven Dienstes oder einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Die Faszination für das Beamtenrecht wuchs mit jedem Mandat, das neue Einblicke in die Strukturen des öffentlichen Dienstes und die Rechte und Pflichten von Beamten eröffnete. Über die Jahre habe ich mich konsequent auf das Beamtenrecht spezialisiert und berate heute mit fundierter Expertise, hohem Engagement und dem Anspruch, auch in schwierigen Fällen tragfähige Lösungen zu finden. Aufgrund meiner Erfahrung mit verschiedensten Fallkonstellationen hat sich über die Jahre ein Erfahrungsschatz herausgebildet, der mir eine realistische Einschätzung der Ausgangslage und der Erfolgsaussichten der jeweiligen Rechtsmittel erlaubt.